Ein 52 Jahre alter Mann wünschte sich schon immer ein Kind. Da kam im Jahre 2005 eine Anzeige in einer Zeitung, die ein lesbisches Paar eingestellt hatte, gerade recht. Das Paar wollte auch ein Kind und suchte einen Samenspender.
Zwischen den drei Personen wurde vereinbart, dass der Mann sein Kind zwar sehen kann, aber keinen Unterhalt zahlen muss. Das klappte so weit auch, bis das Kind zweieinhalb Jahre alt war. Plötzlich sollte der Mann dann doch Unterhalt zahlen.
Der Mann will nun vor Gericht ziehen, weil er der Meinung ist, dass Mütter mit Samenspendern nicht so umgehen dürfen. Doch laut Familienrecht geht es auch in diesem Fall um das Wohl des Kindes. Wenn er offiziell als Vater des Kindes erklärt wird, muss er wohl zahlen.
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